Alle Beiträge von MIB

Noch drei Monate Menthol

Mentholzigaretten und Mentholtabak zum Drehen und Stopfen sind ab dem 20.5.2020 in der EU verboten. Zeit, sich Vorräte anzulegen.  Und mit Alternativen zu experimentieren.

Die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2), die 2016 in Deutschland in Kraft getreten ist, verbietet „charakteristische Aromen“ in Industriezigaretten und Feinschnitt-Tabaken, „unter anderem Früchte, Gewürze, Kräuter, Alkohol, Süßigkeiten, Menthol oder Vanille“ (Art. 2 Nr. 25). So dürfen z.B. indonesische Nelkenzigaretten (Kretek) seit Mai 2016 in der EU nicht mehr hergestellt und seit Mai 2017 nicht mehr verkauft werden. Eine Ausnahme sieht die TPD aber vor (Art. 7 Nr. 14): Wenn ein solches Aroma „unionsweite Verkaufsmengen 3 % oder mehr einer bestimmten Erzeugniskategorie“ erzielt, gilt der 20 Mai 2020 als Stichtag. Was ist damit gemeint? Ausschließlich Menthol. Ist zwar ein Nischenprodukt, aber im Gegensatz zu anderen Aromen weist es einen gewissen Nutzungs- und Bekanntheitsgrad in der Welt des Tabakgenusses auf.

Allerdings wurden durch die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie (siehe hier und hier) „verschiedene Arten der Mentholzigaretten“ schon 2016 verboten, wie der Deutsche Zigarettenverband (DZV) beklagt. Einige Marken gibt es aber nach wie vor, nur eben nicht mehr lange. Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt wäre als starker Raucher der Marke Reyno ebenfalls betroffen, wenn ihn der Tod nicht schon im zarten Alter von knapp 97 Jahren dahingerafft hätte. Er soll seine Lieblingsmarke vorher noch stangenweise gehortet haben, um auf die TPD 2 vorbereitet zu sein – sein Frühableben verschonte ihn dann aber vor Ekelbildern und Aromaverboten.

Begründet wurde dieses Verbot übrigens damit, dass gewisse Geschmacksrichtungen Heranwachsende angeblich zum Rauchen ‚verführen‘. Wie immer bei den Antirauchern und wie üblich bei der EU nur eine vorgeschobene Ausrede. Eine besondere Popularität von Mentholzigaretten bei jungen Rauchern lässt sich in Deutschland gerade nicht feststellen. Egal, Hauptsache wieder eine Gängelung mehr gegen Tabakgenießer. Und eine massive Einschränkung der Angebotsvielfalt für die Verbraucher.

Der Versuch eines mittelständischen Herstellers aus Deutschland, per Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), dem Pseudo-Verfassungsgericht der EU, das Aromenverbot zu Fall zu bringen, blieb 2019 leider – aber erwartungsgemäß – erfolglos. Verbraucher hätten genug Zeit, „zu anderen Erzeugnissen zu wechseln“. Wer also bisher Mentholzigaretten raucht, kann das in drei Monaten nicht mehr – toller „Wechsel“, so sieht Wahlfreiheit à la EUdSSR aus.

Am 30. Mai ist der Weltuntergang“ hieß es früher im Lied, wird jetzt der 20. Mai zum Weltuntergang für Menthol-Liebhaber? Nicht ganz, denn man kann mehreres tun:

Hamstern

Sie können sich Vorräte anlegen. Bei guter Lagerung können Zigaretten zwei Jahre halten. Wenn man Qualitätseinbußen in Kauf nimmt, auch länger. Siehe hier unsere Tipps zur Bevorratung. Rund zwei Dutzend Zigarettenmarken mit Menthol gibt es derzeit noch auf dem Markt, zu finden in unserer Suche (Suchbegriffe: „Menthol“, „Ice“) und noch zwei, drei einschlägige Marken beim Dreh- und Stopftabak (den man nicht so lange lagern kann, ohne dass sich die Qualität verschlechtert). Netzwerk Rauchen rät Interessierten zum schnellstmöglichen Hamsterkauf!

Zigarillos

Außerdem gibt es einzelne Mentholzigarillos verschiedener Hersteller. Eventuell kommen noch welche hinzu, als Ersatz für verschwindende Zigarettenmarken. Vielleicht treffen sie den Geschmack einiger Raucher, gerade solcher, die nur gelegentlich zu Mentholprodukten greifen. Einfach im Fachhandel nachfragen.

Do-it-yourself

Und dann können Sie selbstgemachte Alternativen ausprobieren.

Zum einen besteht die Möglichkeit, aromatisierte Filter zu erwerben. Für Stopftabak gibt es Hülsen mit einer Kapsel im Filter, die nach Drücken das Mentholaroma freisetzt. Auch für Drehtabak existieren Mentholfilter.

Zum anderen lässt sich der Tabak selbst entsprechend behandeln. Auf dem Markt finden sich sogenannte Flavo(u)r Cards/Strips und Ampullen verschiedener Marken. Karten und Streifen werden in den Tabak gelegt, der Ampulleninhalt darauf geträufelt und je nach Produkt dauert es von einer Viertelstunde bis zu mehreren Stunden, und der hat Tabak den gewünschten Mentholgeschmack angenommen, versprechen Hersteller und Händler. Als Tabak dafür eignet sich aus Sicht des Netzwerk Rauchen – entsprechend dem Profil bestehender Metholzigaretten-Marken – besonders American Blend mit höheren Nikotinwerten. Es wäre auszuprobieren, ob z.B. Geschmackskarten auch bei Fertigzigaretten funktionieren, indem man sie in die Packung legt. Oder man träufelt gleich selbst Minzöl auf den Tabak.

Schließlich lässt sich beides kombinieren, ein aromatisierter Filter mit aromatisiertem Tabak. Für Informationen über einschlägige Produkte konsultieren Sie den Fachhandel, auch auf Händlerseiten im Internet. Viel Erfolg bei Ihren Experimenten, und berichten Sie bitte über Ihre Erfahrungen unten in den Kommentaren zu diesem Beitrag!

Schockbild beinhart

Erneut steht die EU-Kommission im Verdacht, eines ihrer Tabak-Ekelbilder unerlaubt zu verwenden. Schon in der Vergangenheit wurden Vorwürfe laut, auf einzelnen Motiven seien Fotos von Verstorbenen oder Komapatienten gebraucht worden, ohne deren Einverständnis oder das ihrer Angehörigen einzuholen (wir berichteten z.B. hier und hier). Es ging dabei um Männer aus Deutschland, Belgien oder Polen, deren jeweilige Leiden mit Tabakrauchen wohl nichts zu tun hatten.

Jetzt geht es um einen Franzosen, dem ein Bein amputiert werden musste. Das Bild (siehe oben) stammt aus der dritten Staffel der Schockbilder, die die Hersteller bis ca. Mai dieses Jahres produzieren mussten. Die dazugehörige Horrorbotschaft lautet: „Rauchen verstopft Ihre Arterien.“ Was zum Wahrheitsgehalt der EU-Propaganda passen würde: Der Betroffene hatte es 1997 bei einer Schießerei in Albanien verloren – so entsteht also das sogenannte „Raucherbein“.

Die Familie, die im Bild ihren Vater anhand spezifischer Narben zweifelsfrei erkannt haben will, möchte nun gegen die EU klagen. Sie vermutet, dass das Bild in einem Krankenhaus aufgenommen wurde. Wahrscheinlich wird die EU-Kommission wie bisher Stein und Bein darauf schwören, die Motive zeigten irgendwelche Schauspieler, die aus Datenschutzgründen nicht benannt werden dürften. Nach mehreren Vorfällen dieser Art kommt sie allerdings in Erklärungsnot und sollte endlich die Karten auf den Tisch legen. Die Herkunft der Fotos scheint nämlich ähnlich dubios und missbräuchlich zu sein wie die Botschaften auf den Packungen manipulative Fake News sind.

Neue alte Ekelbilder: Wiederholung Staffel 1

Bei den EU-Schockbildern auf den Tabakpackungen gibt es drei Sets mit je 14 Bildern, die jährlich wechseln. Da das Inkrafttreten der TPD 2 für Deutschland heute genau drei Jahre zurückliegt, haben Raucher alles schon mal gesehen. Mittlerweile ist das Propaganda-Programm in den Wiederholungsmodus eingetreten: Die erste Staffel, die wir ab Mai 2016 bewundern durfte, liegt wieder in den Läden.

Und Netzwerk Rauchen hat das geeignete Gegengift immer noch parat: Unsere Onlinegalerie mit Erläuterungen zu den manipulativen Motiven samt aufschlussreichen Zitaten.

Wenn Sie selbst mit Schere und Kleber aktiv werden wollen: Einfach die Bilder ausschneiden und ins Sammelalbum einkleben. Denn von unserem gedruckten „Schachtelteufel“ in seiner Version 2016/17 haben wir noch einzelne Restexemplare vorrätig. Diese können Sie als Dankeschön für eine kleine Spende in unserem Spendenshop bestellen.

Dort erhalten Sie außerdem eine Auswahl an Aufklebern, um die Schockbilder zu überkleben, sowie weitere Produkte für den selbstbewussten Tabakgenießer (die Sie sich, wenn sie mögen, auch als Prämie für den Vereinsbeitritt auswählen können).

Hinweis: Teilweise sind noch Ekelbilder aus der Staffel 3 im Handel, wundern Sie sich also nicht, wenn Sie mal ein Foto erhalten, das nicht zu unserem entsprechenden Text im Sammelalbum passt. Nur Geduld, früher oder später taucht das Gesuchte auf.

Burn, warning, burn!

Länder wie Australien, Neuseeland und Kanada führen heutzutage die Tabakbekämpfung und Raucherhatz an. So nimmt es nicht Wunder, dass man in Kanada auf die Verunstaltung von Tabakpackungen durch Ekelbilder und Propagandasprüche noch eins draufsetzen will. Regierungsseitig wird laut darüber nachgedacht, die sogenannten Warnhinweise nicht nur auf den Schachteln, sondern gleich einzeln für jede Zigarette vorzuschreiben. Das sähe dann in etwa so aus: Text auf dem Zigarettenpapier und /oder dem Filter.

Wenn man dem Irrsinn und der Despotie den kleinen Finger reicht – und das hat man beim Thema Rauchen schon vor Jahrzehnten getan, nicht nur bei den Warnhinweisen – hacken sie einem irgendwann den ganzen Arm ab. Insofern wäre diese Maßnahme nur folgerichtig. Raucher von Fertigzigaretten werden seit Jahren gezwungen, bei den elenden „Feuersicheren Zigaretten“ mehr und zusätzliche Chemikalien einzuatmen – damit haben übrigens nicht USA und EU angefangen, sondern eben jenes Kanada hat als erstes Land diese Maßnahme eingeführt, deren vermeintlicher Nutzen zur Brandverhütung mehr als zweifelhaft ist, die dafür aber das Produkt unattraktiver macht.  Dann sollen die Raucher eben künftig auch noch die Druckerschwärze mitrauchen. Immerhin: Aus dem Augenwinkel beim Rauchen kann man die Aufschrift eh nicht lesen, und jeder Zug aus der Zigarette vernichtet ein Stück des manipulativen Geschreibsels.

Was kommt als nächstes? Der in die Schachtel eingebaute Minilautsprecher zur Beschallung mit amtlichen Indokrinationsparolen? Oder wird jedem Raucher ein Ekelspruch auf die Stirn tätowiert, damit er sich bei jedem Blick in den Spiegel daran erinnert, dass er als Aussatz der Gesellschaft auf der Abschussliste steht? Wir wollen hier nicht weiter spekulieren, denn selbst die abstruseste Vermutung dieser Art wird irgendwann von der Realität überholt.

Bizarr mutet zudem an, dass die kanadische Obrigkeit mit dieser Grusel-Maßnahme auch gegen Schwarzmarktware vorgehen will. Denn deren Attraktivität würde fraglos weiter steigen, als sie es angesichts der dort turmhohen Straf-Tabaksteuern ohnehin schon ist, wenn die „illegalen“ Zigaretten weiterhin ohne verunstaltende Aufdrucke auskommen.

Warnhinweis auf Amerikanisch

Was sehen wir auf dem Foto? Eine Zigarettenschachtel einer Marke der Firma Nat Sherman, wie sie in den USA erhältlich ist.

Was sehen wir nicht? Ekelbilder, schwarz unterlegte oder umrandete Ekeltexte.

Stattdessen nur einen Warnhinweis an einer Seite der Packung, der sich in das Design einpasst und nicht groß stört. Und, ganz wichtig: der den Absender preisgibt, nämlich den „Surgeon General“ der USA, das ist der oberste Volksgesundheitsbeamte. (In Großbritannien: Chief Medical Officer, in Deutschland 1939-1945: Reichsgesundheitsführer.)

Eigentlich hat eine solche staatliche Meinungsäußerung auf einer Produktverpackung gar nichts verloren, aber der Unterschied zu den in der EU vorgeschriebenen Packungen seit der TPD 2 ist frappierend. Irreführende Propagandabilder und -texte, die die Schachteln, Dosen und Beutel verunstalten, und nicht einmal mehr der Zusatz „Die EG-Gesundheitsminister warnen“ (noch früher: „Der Bundesgesundheitsminister warnt“), die wenigstens noch transparent gemacht hatten, wer den Zeigefinger meinte schwingen zu müssen.

Woher rührt dieser Unterschied? In den USA wird Meinungsfreiheit groß geschrieben, man kann niemanden, auch keine Unternehmen, einfach dazu zwingen, eine Meinung zu äußern, die er nicht äußern will. Deshalb scheiterte 2012 auch ein Versuch, Schockbilder auf Tabakpackungen einzuführen (die weniger Oberfläche bedeckt hätten als jetzt in der EU) an einem Bundesberufungsgericht in Washington/D.C. Die Kammermehrheit urteilte, dass die „subjektive – und vielleicht sogar ideologische – Sicht des Staates“ auf das legale Produkt Tabak nicht einfach den Ersten Zusatz zur US-Verfassung verletzten dürfe. Die Warnungen, erkannte das Gericht zutreffend, sind ihrem Charakter nach nicht faktengestützt, sondern sollen emotionalisieren. Außerdem bringen sie nicht das, was sich der Staat offiziell von ihnen verspricht.

Nicht, dass die Raucher in den USA gut behandelt würden – Strafsteuern, gesetzliche Rauchverbote, ‚feuersichere‘ Zigaretten u.ä. gibt es auch dort –, aber an diesem Punkt haben sie einen Vorteil. Denn die Vereinigten Staaten von Amerika sind aus freiheitlichen und demokratischen Impulsen entstanden, während die EU, die gerne die „Vereinigten Staaten von Europa“ wären, auf elitärer Volksferne beruhen und sich durch freiheitsfeindliche Bevormundung kennzeichnen.

Steckkarten vor Gericht

Seit Einführung der verbindlichen Schockbilder auf Tabakpackungen vor zwei Jahren behelfen sich viele Einzelhändler mit Steckkarten in ihren Regalen, auf denen die jeweilige Marke mit Logo deutlich sichtbar ist. Diese ist nämlich gerade aus der Entfernung deutlich schwerer zu erkennen, da der Hersteller gemäß TPD 2 der EU nur noch eine Minderheit der Fläche seiner eigenen Verkaufspackung selbst gestalten darf. So erleichtern die Karten den Kundenaugen, aber auch dem Händler und seinen Mitarbeitern das Auffinden der gewünschten Sorte. Dass dabei die Ekelbilder verdeckt werden, ist ein angenehmer Nebeneffekt – der aber die Antiraucher auf den Plan gerufen hat. Der Verbraucherzentralen-Bundesverband hat einen Kioskbetreiber deswegen verklagt und ist erstmal gescheitert, und zwar vor dem Landgericht Berlin.

Das Gericht hat sich einer verbreiteten Rechtsauffassung angeschlossen, derzufolge die EU-Vorgaben nur das Produkt und seine Verpackung betreffen, nicht aber den Händlern vorschreiben, wie sie ihre Verkaufsflächen auszugestalten, etwa ihre Regale zu bestücken haben.  Dass die Verbraucherzentralen dagegen rechtlich vorgehen, überrascht nicht, da sie als überwiegend steuergeldfinanzierte Einrichtungen die staatliche Agenda der Raucherbekämpfung übernommen haben. Deshalb ignorieren sie, dass dem Verbraucher die Steckkarten nützen, nicht aber die Bildpropaganda. Statt als Hilfstruppen von Tobacco Control zu agieren, könnten sie mal so tun, als seien sie an echtem Verbraucherschutz interessiert und sich z.B. über das Verbot der Werteangaben auf Tabakverpackungen beschweren.